Exchange Reisegeld | Ihr Spezialist für Reisegeld und Sorten - zur Startseite wechseln

Über 20 Jahre Erfahrung im Handel mit Reisegeld und Sorten zeichnen die Exchange AG als Spezialisten aus.

Beinahe alle weltweit gängigen Währungen können online und deutschlandweit in einer der 20 Exchange - Wechselstuben erworben werden.

Ihr Spezialist für Reisegeld.

Devisenbestimmungen

Australien

Keine Beschränkungen. Die Ein- und Ausfuhr von Beträgen ab einem Gegenwert von 10.000 AUD muss deklariert werden. Jetzt Australische Dollars kaufen

Brasilien

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt; Deklarationspflicht für Beträge ab dem Gegenwert von 10.000 BRL. Jetzt Brasilanische Real kaufen

Bulgarien, Dänemark, England, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn

Für Reisende innerhalb und außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Deklarationspflicht von Barmitteln ab 10.000€ (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks).

China

Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt und ab einem Gegenwert von 5.000 US$ deklarationspflichtig. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nur bis 20.000 CNY gestattet. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, erlaubt. Jetzt Chinesische Yuan kaufen

Hong Kong, Schweiz, VAE

Keine Beschränkungen.

Indonesien

Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr sind Beträge über 100.000.000 IDR (oder deren Gegenwert in Fremdwährungen) zu deklarieren.

Island

Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung bis zum Höchstbetrag von 8000 ISK. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen, ab 10.000 € Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge.

Israel

Bis zu 100.000 ILS ist die Ein- und Ausfuhr unbegrenzt. Jeden Betrag darüber müssen Sie deklarieren.

Japan

Keine Beschränkungen für die Ein- oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Beträge ab einem Gegenwert von 1 Million Yen müssen deklariert werden.

Kanada

Für Kanada gibt es keine Beschränkungen. Deklarationspflicht besteht ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 CAD.

Kenia

Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausreise sind Beträge über 500.000 KES (oder deren Gegenwert in Fremdwährungen) zu deklarieren.

Kuwait

Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausreise sind Beträge über 3.000 KWD (oder deren Gegenwert in Fremdwährungen) zu deklarieren.

Mexiko

Keine Beschränkungen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung, sowie die Einfuhr von Fremdwährung ist ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, erlaubt.

Neuseeland

Keine Beschränkungen. Die Ein- und Ausfuhr von Beträgen ab einem Gegenwert von 10.000 NZD muss deklariert werden.

Russland

Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausreise sind Beträge über 10.000 USD (oder deren Gegenwert in Fremdwährungen) zu deklarieren.

Südafrika

Die Einfuhr der Landeswährung muss ab einer Summe von 25.000 ZAR deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf die Höhe der eingeführten Summe beschränkt. Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen, Summen ab einem Wert von 10.000 US-Dollar müssen deklariert werden.

Saudi-Arabien

Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausreise sind Beträge über 60.000 SAR (oder deren Gegenwert in Fremdwährungen) zu deklarieren.

Anmerkung: Die Einfuhr israelischer Währung ist nicht gestattet.

Thailand

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt. Bei der Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung müssen Beträge, die den Gegenwert von  20.000 US-Dollar übersteigen, deklariert werden. Ausländer müssen bei der Ausfuhr der Landeswährung Beträge ab 50.000 THB deklarieren. 

Achtung: Bei der Weiterreise nach Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar oder Vietnam darf nur Fremdwährung im Gegenwert bis zu 500.000 THB mitgeführt werden. In Thailand ist der Einsatz der virtuellen Währung Bitcoin gesetzlich verboten. Die virtuelle Währung darf nicht für Zahlungsvorgänge genutzt werden, auch Überweisungen ins Ausland sind verboten.

Tunesien

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist offiziell nicht gestattet. Fremdwährungen müssen ab einem Gegenwert von 25.000 TND bei der Einreise deklariert werden. Bei der Ausreise muss bereits ab einem Gegenwert ab 5.000 TND deklariert werden und es darf höchstens die deklarierte Einfuhrsumme ausgeführt werden.

Anmerkung: Es wird daher empfohlen, die Einfuhrbelege sowie alle Geldwechselquittungen gut aufzubewahren. Alle Informationen werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, veröffentlicht. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die auf der Nutzung dieser Informationen beruhen, es sei denn, eine falsche Information wurde vorsätzlich zur Verfügung gestellt.

Türkei

Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht ab einem Gesamtwert von 5.000 US-Dollar. Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag im Gegenwert von 5.000 US-Dollar bzw. bis in Höhe des deklarierten Betrages. Quittungen vom Geldumtausch in der Türkei müssen aufbewahrt werden. Im Falle eines Rückumtausches von TRL in eine ausländische Währung müssen bei der Ausreise alle Quittungen vorgelegt werden.

USA

Keine Beschränkungen. Die Ein- und Ausfuhr von Beträgen ab einem Gegenwert von 10.000 US$ (einschließlich Inhaberaktien, Reiseschecks, Geldanweisungen) muss deklariert werden.

Achtung: In Devisenfragen gelten miteinander verwandte Personen juristisch als eine Person.

Alle Informationen werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, veröffentlicht. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die auf der Nutzung dieser Informationen beruhen, es sei denn, eine falsche Information wurde vorsätzlich zur Verfügung gestellt.

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